Politik, Rechtslehre

«Politik ist die auf die Gesellschaft übertragene Wissenschaft und Kunst der Ethik.»

Troxler als Politiker und Rechtslehrer

Obwohl Troxler nie ein politisches Exekutivamt ausübte und nur gerade zwei Jahre lang in einer kantonalen Legislative wirkte (1832–1834 im Grossen Rat des Kantons Aargau), müssen wir in ihm einen der wichtigsten und einflussreichsten schweizerischen Politiker des 19. Jahrhunderts sehen. Sein umfangreiches politisches Wirken in Wort und Schrift ist in jüngster Zeit durch Adolf Rohr auf beinahe 1300 Seiten dokumentiert und kommentiert worden. [1]  Es gibt kaum einen Lebensabschnitt, der nicht deutliche Signaturen eines politischen Agierens und Reagierens, trägt. Als 30- bis 40-Jähriger stand Troxler oft an vorderster Front, als Exponent einer politischen Gesinnung oder Bewegung, später wirkte er mehr aus dem Hintergrund. Durch sein Auftreten und seine klaren, pointierten Stellungnahmen, Urteile und Forderungen polarisierte er die Öffentlichkeit und schuf sich Freunde und begeisterte Anhänger genauso wie erbitterte Feinde und Verfolger. Er betätigte sich als eigentlicher ‚Architekt’ des neuen schweizerischen Staatsgebildes: Mit seinem Verfassungsentwurf, zahlreichen Zeitungsartikeln, politischen Schriften und Briefen an Regierungsvertreter und Behörden, endlich aber durch seinen Vorschlag des Zweikammersystems für das eidgenössische Parlament bereitete der nimmermüde politische Visionär diejenige Staatsform und politische Kultur vor, welche der Schweiz in den turbulenten Zeiten des Jahrhundertwechsels und des beginnenden 20. Jahrhunderts ihre Stabilität und Neutralität sichern sollte.

In seinem autobiografischen Fragment sagt Troxler über sich als 12-Jährigen: «Freiheit des Vaterlandes war meine erste Liebe», in der Lebensmitte bekannte er: «Über alles geht mir die Lust, dem Vaterlande zu dienen», und seine letzte Schrift, drei Monate vor seinem Tod, fasste sein politisches Credo nochmals zusammen in Form einer Grussbotschaft an die Bundes- und Ständebehörden seines Vaterlandes.

Troxlers politische Interventionen waren ausnahmslos publizistischer Art. In der Zeit der Auseinandersetzungen mit der Regierung seines Heimatkantons Luzern, die sich über mehr als vier Jahrzehnte hinzogen, von 1805 bis etwa 1850, entsprangen seiner Feder eine Reihe Flugschriften und Abhandlungen, die sich schnell verbreiteten und grosse Beachtung fanden. Da er sich immer für die Machtlosen, Benachteiligten, Unterdrückten einsetzte und gegen die Aristokraten und Oligarchen als die unrechtmässigen, unzeitgemässen Inhaber der Macht ankämpfte, unterlag er vorerst fast ausnahmslos in den politischen Kämpfen, in denen nicht das Volksrecht und das Ideal der Freiheit, sondern eben die realen Machtverhältnisse entscheiden. Durch nichts liess er sich jedoch davon abbringen, auf der Rechtmässigkeit und Notwendigkeit seiner Bestrebungen zu beharren und den Kampf immer wieder von Neuem aufzunehmen.

Zu Troxlers politischem Wesen gehörte, dass er nicht nur die überkommenen, zu Unrecht noch bestehenden Verhältnisse scharf kritisierte, sondern dass er auch immer gleich bis in die Einzelheiten gehende, praktische Vorschläge zur Verbesserung und Heilung ‘kranker’, ‘schädlicher’ politischer Verhältnisse machte, was sich schon in den Überschriften seiner politischen Abhandlungen ausdrückt. [2] Seine Reise an den Wiener Kongress und ein diesbezügliches Schreiben [3], sein Verfassungsentwurf für die Eidgenossenschaft 1833 und sein Vorschlag für das Zweikammersystem des eidgenössischen Parlaments 1848 [4] sind Zeugnisse eines konstruktiven Wirkens im Hinblick auf geordnete, demokratische Entwicklungen ermöglichende Staatsverhältnisse. Und es gehört gleichfalls zu Troxlers politischem Wesen, dass er stets die großen Züge politischer Entwicklungen ins Auge zu fassen im Stande war. Immer ging es ihm ums Grundsätzliche und Ganze, welches in einmaliger Art sich verwirklichen sollte. Oder wie es der St.Galler Regierungsrat Felix Helbling ausdrückte: «Troxler verwirft das Gute, um des Besten willen. Er will lieber nichts, als etwas, das nicht alles ist». [5]  Als Visionär ist Troxler seinen Zeitgenossen voraus; er schaut politische Entwicklungen weiträumig und in übergreifenden zeitlichen Zusammenhängen. Alles Enge, Partikuläre, Parteienmässige, Utilitaristische verabscheut er; es muss, so Troxlers Vorstellung, geläutert werden, um der grossen Idee, dem geistigen Ideal des Staates, der durch seine Einrichtungen dem menschlichen Individuum die freie Entfaltung seiner Wesenheit und Sittlichkeit ermöglichen soll, näherzukommen.

«Troxler war nicht Revolutionär im gewöhnlichen Sinne. Er vertraute der stillen Wirksamkeit der Ideen, die er bei der Jugend durch Weckung des Denkens entwickelte als Lehrer der Philosophie. Das Vertrauen in die Macht des Gedankens zeichnet Troxler in besonderem Masse aus. Es ist ein Wesenszug seiner Persönlichkeit, auf dem das Geheimnis seiner Wirksamkeit beruht. Das zu sehen, war allerdings den wenigsten seiner Zeitgenossen gegeben. Von einem äusseren Umsturz versprach er sich nichts, alles aber von der Bildung der Menschen und ihrem Aufwachen zu den Ideen, die den wahrhaft menschlichen Staat und die menschliche Gemeinschaft hervorbringen.» [6]

Um Troxlers politisches Engagement in seiner Entwicklung näher auszuführen, folgt hier zunächst eine tabellarische Darstellung; die einzelnen Phasen werden im Anschluss nochmals erläutert.

Alter Ereignis, Tätigkeit Charakteristik, Signatur
12 Jahre Als Gymnasiast in Solothurn : politische Diskurse mit französischen Immigranten. Gilt als «le petit patriote», «le jeune ami du peuple» und beweist Vaterlandsliebe wie auch Gerechtigkeitssinn.
18–19 Jahr Während der Helvetik als Diplomat in kantonale und eidgenössische Dienste berufen. Frühe Begegnung mit den politischen Realitäten und der damaligen Classe politique.
25 Jahre Kritisiert als junger Arzt das Luzernische Sanitätswesen; verweigert die Abbitte, entzieht sich der Inhaftierung durch Flucht ins Ausland. Erstes öffentliches Auftreten gegen staatlich sanktionierte Missstände; unbeugsam in der Auseinandersetzung mit den Behörden.
29 Jahre Arretierung bei Rückkehr in die Schweiz; beugt sich der Obrigkeit, leistet Abbitte. Im Dilemma von Wahrheit/Gerechtigkeit und politischer Ohnmacht; gibt schließlich aus Rücksicht auf seine Familie nach.
34 Jahre Kühner Kampf gegen den Staatsstreich der Luzerner Regierung mit Flugschriften. Vorübergehende Inhaftsetzung; Freilassung dank Fürsprache internationaler Diplomatie. Kämpft gegen Obrigkeitenwillkür und politische Intrigen, macht sich zum Wortführer des seiner Rechte beraubten Landvolkes; setzt sich dabei der Gefahr und der politischen Willkür aus.
35 Jahre Reist als Privatperson mit seiner Familie an den Wiener Kongress, um daselbst als Aussenstehender die bedrohten Volksrechte in der Schweiz zu verteidigen. Höchstes persönliches Engagement im Dienste der Demokratieentwicklung in der Schweiz; vorerst vergebliches Ankämpfen gegen restaurative Tendenzen.
39–41 Jahre Stil und Inhalt seiner Lehrtätigkeit in Luzern provozieren und polarisieren. Die Herausgabe der Schrift «Fürst und Volk» führt zum politischen Eklat und zu seiner fristlosen Entsetzung. Ökonomische und existenzielle Sicherheit für sich und die Familie wird dem Ideal und dem Wahrheitsstreben in der politischen Gesinnung «geopfert».
51 Jahre Politische Verunglimpfung aufgrund seiner Parteinahme für die Rechte des Volkes zwingt ihn, als Rektor der Universität Basel abzudanken und mit seiner Familie zu flüchten. Troxler steht politisch wieder auf der ‘falschen’ Seite; in der Sorge und im verbalen Einsatz für die Rechte der Benachteiligten verliert er Amt, Würde und Existenzgrundlage.

Troxlers politischer Sinn erwachte schon im Kindesalter, in der Begegnung und Auseinandersetzung mit der französischen Revolution, mit ihren Idealen, aber auch ihren praktischen Auswirkungen. Die Ideale von Freiheit‚ Gleichheit und Brüderlichkeit erkannte er alsogleich als seinem eigenen inneren Streben entsprechend.

Der Eintritt in den Diplomatendienst mit 18 Jahren entspracht Troxlers Bereitschaft des Dienenwollens für das Vaterland. Doch enttäuscht wendete sich sein junges, ehrlich strebendes Herz bald wieder von dieser Tätigkeit ab, einerseits, weil er sich aufgrund seiner noch unzureichenden Lebenserfahrung als 18-jähriger noch nicht dazu fähig und berufen fühlte, andererseits, weil er das Intrigöse und Wankelmütige der politischen Elite in dieser Zeit der politischen Instabilität erkannte und verabscheute. Diese letztere Erfahrung schärfte seinen Sinn für Wahrheit und Gerechtigkeit, die als Movens und Ideal seinem zukünftigen politischen Denken stets zugrunde liegen sollten.

Wiederholte Male kam Troxler mit den politischen Behörden seines Heimatkantons in Konflikt. Auslöser waren stets politische Schriften, in denen er kein Blatt vor den Mund nahm und bestehende Verhältnisse und Machenschaften scharfer Kritik unterzog: 1806 das ‚kranke’ Sanitätswesen, 1814 den Staatsstreich der konservativen Regierung, 1823 das unter klerikalem Einfluss stehende Luzerner Gymnasium. Zweimal sass er vorübergehend im Gefängnis, zweimal kam es zu gerichtlichen Verfahren, die jedoch mit Freisprüchen endeten, weil ihm nie Unwahrheit oder Unlauterkeit vorgeworfen werden konnte. Mit 41 Jahren verlor er Stelle und Existenzgrundlage, ebenfalls ausgelöst durch eine Schrift mit politischem Inhalt. Äusserlich Verlierer ging er stets innerlich gestärkt aus diesen Kämpfen hervor: Er blieb sich selbst und der Sachte treu, und seine Taten hatten eine umso breitere und anhaltendere Wirkung, je deutlicher das Unrecht erschien, das ihm widerfuhr. So berichtet etwa Max Widmer über die Zeit nach Troxlers Absetzung in Luzern: «Die Agenten der Heiligen Allianz beaufsichtigten die Schweiz an Ort und Stelle. Über Troxler meldete einer von ihnen nach Wien: ‘Troxler ist vielleicht der Gefährlichste aller Schriftsteller der Schweiz. Durch die Schrift Fürst und Volk hat er sich sattsam beurkundet. Es sind über 2000 Exemplare im Umlauf. Seine Absetzung hat in der Schweiz ein gewaltiges Aufsehen erregt. Er wird als Märtyrer des jetzt in Europa herrschen sollenden Despotismus betrachtet. Er wird wie ein Gott angebetet, beispiellos ist der Enthusiasmus für diesen Mann.’»

Zwei Ereignisse aus Troxlers politischem Leben, ziemlich genau ein Jahrzehnt auseinander liegend, weisen eigentümliche Parallelen auf: die Berufung an ein Lehramt und die Absetzung und Verfolgung aus politischen Gründen nach weniger als zwei Jahren in Luzern 1819 / 1821 und in Basel das nämliche Geschehen 1830 / 1831. Beide Male war es die politische Behörde, die gegen Troxler einschritt, gleichzeitig aber auch ein aufgehetzter, fanatisierter Pöbel, der Troxler und seine Familie bedrohte. Im Falle von Luzern hatte Troxler, bevor er sein Lehramt antrat, düstere Vorahnungen; in Basel traf ihn das Schicksal unvorbereitet und im Wesentlichen ohne sein Zutun (Troxler bezeichnete sich hier als «der vom Schicksal Gehetzte»). Beide jähen Absetzungen führten bei Troxler zu einer Art Betäubung und Konsternation, begleitet von einer starken existenziellen Verunsicherung, nicht zuletzt wegen seiner grossen Familie, die nun ohne den Brotverdienst ihres Ernährers dastand. Interessant ist, dass sich Troxler nach dem Basler Fall wesentlich schneller erholte und in der neuen Situation zurechtfand, obwohl er nun – wegen des fortgeschrittenen Alters und des erneuten beruflichen Misserfolgs – sich ernstlich Sorgen um seine berufliche Zukunft machen musste. Die gewisse Gelassenheit und Schicksalsergebenheit nach diesem zweiten Fall lässt einen seelischen Reifeprozess erkennen. Beiden Ereignissen schloss sich eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren an, in der Troxler vor allem auf politischem Gebiete aber auch als Arzt wirkte, und der dann wiederum eine Berufung zu einem neuen Lehramt folgte.

In die Zeit nach dem Basler Debakel fällt Troxlers Wahl in den Aargauer Kantonsrat und seine intensive Tätigkeit zugunsten einer neuen Bundesverfassung. Auch wenn sein Verfassungsentwurf dazumal nicht entsprechend verstanden und gewürdigt wurde – erst 17 Jahre später kamen seine schon damals geäusserten Ideen zum Tragen –, kann, vom Gesichtspunkt höherer Interessen aus betrachtet, Troxlers Schicksalsschlag in Basel als notwendig und fruchtbar angesehen werden.

Max Widmer [7] kommt zu dem Schluss, dass 1830 und 1848 viele mitgearbeitet hätten an der Realisierung des demokratischen Freiheitsstaates: «Aerzte und Schriftsteller, Redner und Dichter, freigesinnte Katholiken und liberale Protestanten, Redaktoren und Lehrer. Aber nicht leicht ist ein Zweiter zu finden, der mit ebensolcher Geistesklarheit die hier waltenden Ideen erfassen und aussprechen konnte und der bereit war, Gefängnis, Verachtung, Verfolgung, Verleumdung, Todesdrohung und Verlust der Existenz auf sich zu nehmen wie Troxler. Er war wie ein Leuchtturm, der in dem unruhigen Wellengang der Zeit die zum Ziel führende Route angeben konnte.»  Mit diesem Urteil ist Troxlers herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Schweiz als Staatsgebilde und damit auch für das Wesen und die Mission seines Volkes treffend charakterisiert. Troxler erscheint in diesem Lichte als einer der wichtigsten Baumeister nicht nur des modernen schweizerischen Bundesstaates, sondern eines menschenwürdigen und zukunftsfähigen demokratischen Staatswesens schlechthin. Als ein das Wesen des individuellen Menschen in seiner Tiefe erkennender und würdigender Arzt, Anthropologe, Philosoph und Vaterlandsfreund forderte und förderte er das zu dessen ethisch-moralischen Höherentwicklung Notwendige in Bezug auf dessen Staatswesen. Wenn heute und zukünftig vom Vorbildcharakter der Schweizer direkten Demokratie auf die übrigen europäischen und aussereuropäischen Länder die Rede ist, dann sollte damit immer auch Name und politischer Sachverstand Troxlers verbunden werden.

Aphorismen Troxlers zu Staat und Politik

Troxlers politische Schriften in chronologischer Folge

aus: Daniel Furrer: «Gründervater der modernen Schweiz – Ignaz Paul Vital Troxler (1780-1866)», Diss. Philosophische Fakultät Universität Freiburg (CH) 2009 (erschienen als Buch: «Ignaz Paul Vital Troxler (1780-1866) Der Mann mit Eigenschaften», Zürich 2010). 

Einige Worte über die grassi(e)rende Krankheit und Arzneikunde im Kanton Luzern, Zug 1806 (36 Seiten).

Noch etwas als Folge einiger Worte über die grassierende Krankheit und Heilkunst im Kanton Luzern, o.O. (62 Seiten).

Ein Wort bei Umbildung eines Freistaates von einem seiner Bürger, o.O. 1814 (38 Seiten).

Die Freiheiten und Rechtsamen der Kantonsbürgerschaft Luzerns nach dem Laufe der Zeiten, o.O. 1814 (36 Seiten).

Nachtrag zu der Schrift: Die Freiheiten und Rechtsamen der Kantonsbürgerschaft Luzerns, o.O. 1814 (22 Seiten).

Denkschrift für den Kanton Luzern 1814, [in: Europäische Annalen 1817, Band 10, S. 143–152].

Die Weise, wie die schweizerische Eidgenossenschaft ohne neue Einmischung von Aussen durch sich selbst in ihrer wahren Grundlage wieder hergestellt werden könnte, in: Europäische Annalen 1816, Band 10, S. 118-123. [Diese Schrift war eine Eingabe Troxlers am Wiener Kongress und erschien anonym im Druck].

Über die Schweiz. Von einem Schweizerischen Vaterlandsfreunde, Stuttgart/Tübingen 1815 (hg. von Varnhagen; 26 Seiten. Diese Schrift erschien zuerst als Aufsatz in: Europäische Annalen 1815, Band 1, S. 292–314).

Schweizerisches Museum: Die Idee des Staates und das Wesen der Volksvertretung (1. Heft, S. 1–74); Über die Freiheit der Presse in allgemeiner Hinsicht und in besonderer Beziehung auf die Schweiz (2. Heft, S. 243–294 und 4. Heft, S. 489–534); Über die Grundbegriffe des Repräsentationssystems, 1816 (5. Heft, S. 739–756 und 6. Heft, S. 917–957).

Philosophische Rechtslehre der Natur und des Gesetzes mit Rücksicht auf die Irrlehren der Liberalität und Legitimität, Zürich 1820 (272 Seiten). Nachdruck Würzburg 2006, mit einer kommentierten Einleitung von Lukas Gschwend.

Fürst und Volk nach Buchanans und Miltons Lehre, Aarau 1821 (142 Seiten).

Was verloren ist, was zu gewinnen. Zwei Reden gehalten an der Helvetischen Gesellschaft am 8. Mai 1822, Glarus 1822 (Separatdruck, 71 Seiten).

Nachschrift zu Dr. Troxlers „Fürst und Volk“. Tatsächliche Darstellung der Schicksale dieses Buches und seines Verfassers unter Schweizer Regenten mit interessanten Belegen, Stuttgart 1822 (80 Seiten).

Über des Königsfelder Haller zornmütige Rezension der Geschichte des Schweizerlandes, o.J. und o.O. (Aarau 1824; 4 Seiten).

Stimmen über das Konkordat für die Wiederorganisierung des Bistum Basel, gesammelt und dem Grossen Rate gewidmet von einigen Bürgern des Kantons Aargau, Zürich 1828 (21 Seiten).

Sendeschreiben von dem Verfasser von „Fürst und Volk“ an Ihro Gnaden und Weisheit Schultheiss zu Luzern, bei Anlass der Frage über Verfassungs-Veränderung des Freistaates, Würzburg 1829 (20 Seiten).

Ehrerbietige Vorstellungsschrift an die mit dem Verfassungsentwurf beauftragte Commission zu Handen des Grossen Rates von Luzern, o.O. 1830, (14 Seiten).

Ein Blatt aus der Geschichte des Kantons Zürich, oder die Unruhen am Zürichsee im Jahre 1795, Glarus 1831, (71 Seiten).

Über Verderbnis und Herstellung der Eidgenossenschaft. In Reden an das Schweizervolk von Severus Pertinax, Rapperswil 1832 (236 Seiten).

Flugschrift I des Freiheitsfreundes, o.O. Juli 1833 (8 Seiten).

Über die von einem Tagsatzungsausschuss des Jahres 1832 entworfene Bundesurkunde der schweizerischen Eidgenossenschaft, o.O. 1833 (23 Seiten).

Die sieben Todsünden der Bundesurkunde. Eine Zuschrift an die Eidgenossen in den Kantonsräten, o.O. 1833 (16 Seiten).

Die eine und wahre Eidgenossenschaft im Gegensatz zur Centralherrschaft und Kantonstümelei, sowie zum neuen Zwitterbunde beider; nebst einem Verfassungsentwurf, Rapperswil 1833 (52 Seiten).

Maibüchlein für das Schweizer Volk; oder Berufung von den schlecht unterrichteten Eidgenossen an die besser zu unterrichtenden, Stäfa 1833 (16 Seiten).

Der von der Tagsatzung am Recht der Nation begangene Verrat grundsätzlich nachgewiesen, 1833 (11 Seiten).

Lösung der nationalen Lebensfrage. «Worauf muss die Bundesverfassung der Eidgenossenschaft begründet werden?» Mit politischen Urteilen des Schweizervolkes über eine Verfassung vor dreissig Jahren, Rapperswil 1833 (36 Seiten).

Sendschreiben an zwei Luzerner-Junker. Ein Einladungsblatt zum Gerichtstag.

Von dem Verfasser der Schrift Fürst und Volk, Stäfa 1833 (24 Seiten).

Zur Aufkärung von Dr. Troxlers Rechtssache gegen die Regierung von Luzern. Mit Aktenstücken und einer Abhandlung von Professor Welker über Amtsentsetzung, Stäfa 1834 (40 Seiten).

Der Baseler Behörden merk- und denkwürdiges Verfahren gegen einen Hochschullehrer 1831. Zweiter Teil des Inquisitionsprozesses, ein neuer Beitrag zur Karakteristik und Geschichte der Zeit, Bern 1835 (107 Seiten).

Wie entstund und was will der schweizerische Nationalverein. Dargetan durch die noch ungedruckte Rede, welche Dr. Troxler in der Versammlung zu Zofingen am 26. Hornung 1834 gehalten hat, Bern 1835 (19 Seiten).

Die sieben Bundesverfassungen der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1798 bis 1815. Volksgeschichte und staatsrechtliche Grundlage zur unumgänglichen notwendigen Bundesreform, Zürich 1838 (134 Seiten).

Die letzten Dinge der Eidgenossenschaft oder die den Christen heiligen Schriften und ihr göttlicher Geist in Frage gestellt. Eine Berufung auf den lebendigen Glauben der Gemeinde bei Anlass der Zerwürfnisse in Zürich wegen der theologischen Lehre von Hegel und Strauss, St. Gallen 1839 (176 Seiten).

Ein wahres Wort über das jetzige Vaterland mit Rücksicht auf eine Schmähschrift namenloser Verläumder, o.O. 1839 (32 Seiten).

Bemerkungen über den Entwurf des Grundgesetzes für den eidgenössischen Stand Luzern von dem Ausschuss des Verfassungsrates im Jahr 1841, Sursee 1841 (19 Seiten).

Volkssouveränität, die ächte und die falsche, oder Luzerner! was ist revolutionär?, Luzern 1841 (Erste Auflage 8 Seiten; zweite Auflage 14 Seiten).

Der Vorort Luzern von der Nacht- und Tagseite, Zürich 1844 (28 Seiten).

Die Jesuitenfrage vor dem Luzernervolk und der Eidgenossenschaft, Bern 1844 (63 Seiten).

Die Verfassung der Vereinigten Staaten Nordamerikas als Musterbild der Schweizerischen Bundesreform, Schaffhausen 1848 (37 Seiten).

Der Atheismus in der Politik des Zeitalters und der Weg zum Heil. Programm einer bessren Zukunft, Bern 1850 (83 Seiten).

Schweizerische Rütli- und Schillerfeier am 10. November 1859. Festalbum, Aarau 1860 (44 Seiten; Vorwort und Einleitung sind von Troxler).

Sendeschreiben an Herrn Pfarrer in Wohlenschwil mit einem Wort über ein Recht der freien Presse, o.O. 1862 (5 Seiten).

Neujahrsgruss an die schweizerischen Eidgenossen und ihre Bundes- und Ständebehörden, o.O. 1866 (8 Seiten).

I.P.V. Troxler, Fragmente. Erstveröffentlichung aus seinem Nachlasse, hg. von Willi Aeppli, St. Gallen 1936 (420 Seiten)

Zu Troxlers Rechtslehre und Tätigkeit als politisch motivierter Bürger

aus: Daniel Furrer: «Gründervater der modernen Schweiz – Ignaz Paul Vital Troxler (1780-1866)», Diss. Philosophische Fakultät Universität Freiburg (CH) 2009 (erschienen als Buch: «Ignaz Paul Vital Troxler (1780-1866) Der Mann mit Eigenschaften», Zürich 2010). (*) im Buchhandel erhältlich.

In alphabetischer Reihenfolge der Autoren.

Belke Iduna, Der Briefwechsel zwischen I. P. V. Troxler und Karl August Varnhagen von Ense 1815-1858. Veröffentlicht und eingeleitet durch Iduna Belke, Aarau 1953.

Brotbeck Kurt, Zum Gedenken an I. P. V. Troxler ( 1780–1866), in: Gegenwart, Zweimonatsschrift für freies Geistesleben (42. Jg.), Bern 1980.

Daguet Alexandre, Troxler, le philosophe et publiciste national, Journal de Genève 1866

(*) Dollfus Andreas, Ignaz Paul Vital Troxler. Geistiger und politischer Erneuerer der Schweiz. Eine Anthologie, Schaffhausen 2005.

Fueter Eduard, I. P. V. Troxler, in: Grosse Schweizer, hg. von Max Hürlimann, Zürich 1939, S. 497–502.

(*) Furrer Daniel, Gründervater der modernen Schweiz – Ignaz Paul Vital Troxler (1780–1866), Dissertation Philosophische Fakultät Universität Freiburg (CH) 2009. (*) Erschienen als Buch: Ignaz Paul Vital Troxler (1780-1866) Der Mann mit Eigenschaften, Zürich 2010.

Garzoni Fernando, Die Rechtsstaatsidee im schweizerischen Staatsdenken des 19. Jahrhunderts, Zürich 1952, S. 102–124.

Götz Alfred, I. P. V. Troxler als Politiker. Schweizer Studien zur Geschichtwissenschaft VII. Zürich 1915.

Greyerz Hans von, Versuch über Troxler. Der Philosoph und der Staat der Regeneration, in: Festschrift Feller. Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern, Band 39 (2. Heft), Bern 1948, S. 105–123.

(*) Gschwend Lukas, Kommentierende Einleitung, in: Lukas Gschwend (Hg.), Ignaz Paul Vital Troxler. Philosophische Rechtslehre der Natur und des Gesetzes mit Rücksicht auf die Irrlehren der Liberalität und Legitimität, Nachdruck Würzburg 2006, S. 11–56.

Hadorn Rudolf, I.P.V. Troxler und der Schweizerische Nationalverein. Seminararbeit des Schweizergeschichtlichen Seminars der Universität Bern [Typoskript] 1967.

Hartmann Alfred, I.P.V. Troxler. Galerie berühmter Schweizer der Neuzeit Band I, Zürich 1882.

Korrodi Eduard, Aus den Schriften I.P.V. Troxlers, in: Geisteserbe der Schweizerischen Schriften von Albrecht von Haller bis zur Gegenwart, Erlenbach-Zürich 1943.

Müller Anton, Zur publizistischen und politischen Aktivität Ludwig Snells. Die Brüder Snell und I. P. V. Troxler, Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 3 (1953), S. 426–429.

Müller-Büchi Emil Franz Josef, Die Professur für Geschichte an der höheren Lehranstalt in Luzern. Ein Beitrag zur Biografie Segessers und Troxlers, in: Geschichtsfreund 119, Stans 1966.

Roca, René, Ignaz Paul Vital Troxler und seine Auseinandersetzung mit der Helvetik. Von der repräsentativen zur direkten Demokratie, in: Zurbuchen, Simone (Hg. et al):  Menschenrechte und moderne Verfassung. Die Schweiz im Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert. Akten des Kolloquiums an der Universität Freiburg/Schweiz, 18.-20. November 2010, S. 97-106.

Roca René, Ignaz Paul Vital Troxler und der Aarauer Lehrverein, in: Argovia 2014, Jahresschrift der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau, Band 126, Baden 2014, S. 140-154.

Rohr Adolf, I. P. V. Troxler, in: Luzern, Land der Mitte, Luzern 1979.

Rohr Adolf, Ignaz Paul Vital Troxler und Luzern, in: Jahrbuch der Historischen Gesellschaft, Luzern 1983.

Rohr Adolf, Ignaz Paul Vital Troxler (1780–1866). Politische Schriften in Auswahl. 2 Bände, Bern/Stuttgart 1989.

Rohr Adolf, Ignaz Paul Vital Troxler (1780–1866), radikaler Vorkämpfer für Freiheit und liberale Staatsordnung, in: Argovia, Jahresschrift der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau 104/1992 S. 175 – 181, 1992.

Schneider Peter, Troxler als Rechtsphilosoph, in: Neue Schweizerische Rundschau Heft 9, Zürich 1944.

Schneider Peter, I. P. V. Troxler und das Recht. Eine Studie zum Nachweis der Bedeutung des romantischen Gedankengutes für die Entwicklung des Schweizerischen Bundesstaates, Diss. iur., Zürich 1948.

Schweizer Hans Rudolf, Ignaz Paul Vital Troxler, in: Grosse Schweizer und Schweizerinnen – Erbe als Auftrag, Stäfa 1990, S. 273–278.

Secrétan Charles, P-V-I. Troxler, in: Galérie Suisse. Biographies nationales, Tome III, Lausanne 1880.

Spiess Emil, I. P. V. Troxler. Der Philosoph und Vorkämpfer des Schweizerischen Bundesstaates. Dargestellt nach seinen Schriften und Zeugnissen der Zeitgenossen, Bern 1967.

Vischer Eduard, Regeneration. Hinweis auf die Problematik einer schweizergeschichtlichen Epochenbezeichnung, in: Argovia 88 (1976), S. 17–31.

Vischer Eduard, I. P. V. Troxler als aargauischer Parlamentarier, in: Argovia 88 (1976), S. 175–200 (= Vischer Eduard, I.P.V. Troxler als aargauischer Parlamentarier in: Separatdruck aus der Festschrift Karl Schib, Heft 45 (1968) der Schaffhauser Beiträge zur Vaterländ. Geschichte).

Vischer Eduard, Von der Scheidung der Geister in der aargauischen Regenerationszeit, in: Argovia 88 (1976), S. 200–249.

Wartburg Wolfgang von, Ignaz Paul Vital Troxler (1780–1866), in: Die grossen Helvetiker. Bedeutende Persönlichkeiten in bewegter Zeit 1798–1815, Schaffhausen 1997.

(*) Winiger Marc, Evolution und Repräsentation: I.P.V. Troxlers System der rechtlichen und politischen Einheit im Kontext der Philosophie des deutschen Idealismus. Diss. Universität St.Gallen, 2011

Wyss Alfred, Lebensbilder bedeutender Luzerner vor 100 Jahren, 1936.

[1] Adolf Rohr «Ignaz Paul Vital Troxler. Politische Schriften in Auswahl» Francke Verlag, Bern 1989.

[2] Z.B. «Idee des Staates und das Wesen der Volksvertretung» 1816; «Über die römische Kirche; ihre Gebrechen und Verbesserung» 1829»; «Die eine und wahre Eidgenossenschaft im Gegensatz zur Zentralherrschaft und Kantonstümelei, sowie zum neuen Zwitterbunde beider. Nebst einem Verfassungsentwurf» 1833; «Der Atheismus in der Politik des Zeitalters und der Weg zum Heil. Programm einer besseren Zukunft» 1850

[3] «Ein Wort bei Umbildung eines Freistaates von einem seiner Bürger» 1814

[4] «Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Nordamerika als Musterbild der schweizerischen Bundesreform» 1848

[5] Regierungsrat Helbling aus St.Gallen über Troxler, zit. nach Widmer, Ignaz Paul Vital Troxler, Seite 148

[6] Widmer, [5] Seite 109

[7] Widmer, [5] Seite 140